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Experte – Autotipp

„Cash nach‘m Crash“ – Mein Anspruch nach einem Unfall

3. Juni 2024
Auto-Tipp von Harald Bernards

Autotipp. Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, sollte nach dem ersten Schock besonnen vorgehen und umfassend abklären, welche Rechte ihm zustehen. Der Weg zum Kfz-Sachverständigen ist dabei ein wichtiger Schritt.

Täglich kracht es auf den Straßen, und leider kommt es immer wieder vor, dass Versicherungen sich möglichst günstig aus der Affäre ziehen und Ansprüche abwehren wollen. „Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer darauf besteht, einen unabhängigen Sachverständigen seines Vertrauens einzuschalten,“ rät Dipl.-Ing. Harald Bernards. Als Mitglied im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. (BVSK) steht er für qualifizierte Gutachten und stellt sicher, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden korrekt ermittelt werden.

Unfallgeschädigte haben grundsätzlich Anspruch darauf, dass ihnen die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehen, vom Schadenverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung erstattet werden. Das reicht vom Bergen und Abschleppen über die Schadenfeststellung durch einen Kfz-Sachverständigen und die Reparatur in einer Werkstatt nach freier Wahl bis hin zur fachanwaltlichen Vertretung. Also: Bei einem Unfall trägt immer der Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigen. Versicherungen dürfen im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen nicht ablehnen.

Neben der Begutachtung von Unfallfahrzeugen als Kfz-Sachverständige ist das Team vom Ingenieurbüro Bernards auch für Haupt- und Abgasuntersuchung sowie weitere amtliche Fahrzeuguntersuchungen zuständig.

www.bernards.de

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