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Tipps rund um die Mietkaution

22. November 2025
Immobilientipp von Ute Hasselblatt

Immobilientipp. Wie hoch darf die Kaution sein, wann muss sie gezahlt werden und muss es überhaupt eine geben?

Von Ute Hasselblatt

 

Grundsätzlich sollte man vorwegnehmen, dass eine Mietkaution ein Kann aber kein Muss ist. Der Vermieter darf frei wählen, ob er von seinem Mieter eine Kaution verlangt. Jedoch ist die Höhe der Kaution gesetzlich festgelegt. Der Vermieter darf laut BGB nämlich maximal drei Nettokaltmieten als Kaution verlangen. Alles, was unter den drei Nettokaltmieten liegt, ist selbstverständlich zulässig.

Verlangt ein Vermieter eine Kaution, dann ist diese spätestens am Tag der Wohnungsübergabe fällig. Ist der Zahlungseingang bis zu diesem Tag nicht zu verzeichnen, ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, die Wohnung zu übergeben. Auf Grund dessen, dass nicht jeder die Kaution in einer Summe zahlen kann oder möchte, gibt es die Möglichkeit der Ratenzahlung. Die gängigste Vereinbarung ist die, die Kaution in drei Raten zu leisten. Aber auch hier gilt, dass die erste Rate der Kaution bei der Wohnungsübergabe geleistet werden muss.

Ebenso muss man beachten, dass die vertraglich festgeschriebene Kaution sich während der Mietzeit nicht verändern darf. Das bedeutet, dass auch bei einer veränderten Nettokaltmiete die hinterlegte Kaution gleichbleibt. Während der gesamten Mietzeit hat der Vermieter kein Recht, die Kaution anzurühren. Auch bei offenen Forderungen aus der Vermietung darf er nicht auf die Kaution zugreifen. Erst nach Beendigung des Mietverhältnisses dürfen offene Forderungen aus Nebenkostenabrechnungen und Ähnlichem mit der Kaution verrechnet werden.

Wird ein Vermieterwechsel vollzogen, zum Beispiel durch Verkauf der Wohnung an einen neuen Eigentümer, geht die Kaution an diesen über und bleibt selbstverständlich unangerührt.

 

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