
Immobilientipp: Der Bodenrichtwert
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für Grundstücke innerhalb eines bestimmten Gebiets und wird in Euro pro Quadratmeter angegeben.
Von Ute Hasselblatt
Mir ist wegen Eigenbedarfs gekündigt worden.“ In drei Monaten muss ich hier raus – so oder so ähnlich reagieren viele Mieter auf die Eigenbedarfskündigung ihres Vermieters. Dabei kennen viele Mieter gar nicht die Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit der Vermieter dieses Recht auch wirklich durchsetzen kann.
Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass der Vermieter die Wohnung für sich, seine nächsten Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Bei Eigentümergemeinschaften reicht es aus, wenn der Eigenbedarf bei einem der Eigentümer besteht. Im Kündigungsschreiben muss genau dargestellt sein, für welches Familienmitglied und aus welchem Grund konkret für diese Wohnung Eigenbedarf angemeldet wird. Ist der Vermieter Eigentümer noch weiterer Wohnungen, könnten ja auch diese in Betracht kommen. Es muss außerdem garantiert sein, dass die Wohnung weiterhin – zumindest überwiegend – zu Wohnzwecken genutzt wird.
Auch bei einer Eigenbedarfskündigung sind je nach Mietdauer die unterschiedlichen Kündigungsfristen zu beachten: drei Monate bei einer Mietdauer von bis zu fünf Jahren, sechs Monate bei einer Mietdauer von bis zu acht Jahren und neun Monate bei einer Mietdauer von mehr als acht Jahren.
Wichtig zu wissen: verkauft Ihr Vermieter die von Ihnen angemietete Immobilie, so tritt der neue Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten in das bestehende Mietverhältnis ein. Denn in § 566 BGB ist festgehalten: Kauf bricht Miete nicht.

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für Grundstücke innerhalb eines bestimmten Gebiets und wird in Euro pro Quadratmeter angegeben.

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