Kernelement bei Franchise-Modellen ist der Vertrag zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer. Christian Becker, Geschäftsführer der Kölner Artemis Franchise GmbH, hat schon zahlreiche Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen erfolgreich zu Franchise-Unternehmen entwickelt und erklärt, worauf es bei der Gestaltung der Kontrakte ankommt.
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Von Christian Becker
CUm mit relativ geringem Risiko ein Unternehmen auf Expansionskurs zu bringen, ist das Franchise-Modell eine optimale Methode. Ob Konzern, KMU oder Einzelunternehmer, ob Fast Food, Personal-Coaching oder Kfz-Werkstatt: Christian Becker und sein Team von der Artemis Franchise GmbH mit Hauptsitz in Köln und mittlerweile mehreren Partnerbüros in Europa hat in den vergangenen 16 Jahren schon zahlreiche Unternehmen beim Aufbau eines Franchise-Systems begleitet.
Der Franchise-Vertrag spielt dabei eine entscheidende Rolle und auch hierbei unterstützt die Artemis Franchise GmbH. „Wir können keine verbindliche Rechtsberatung anbieten, dazu arbeiten wir mit Fachanwälten zusammen, die den Vertrag dann ja auch erstellen“, erklärt Becker.
Etwa sechs bis acht Wochen dauert durchschnittlich der Prozess, bis ein Franchise-Vertrag fertig auf dem Schreibtisch des Anwalts liegt. „Ein guter Franchise-Vertrag ist ausgewogen“, sagt Becker, „beide Parteien sollen ja von dem System profitieren. In besonders eiligen Fällen geht es auch schneller.“ Hauptbestandteil des Vertrags ist eine klare Definition des vereinbarten Franchise-Systems. Was ist also konkret enthalten, welches Know-how wird weitergegeben, wie sind Nutzungsrechte an Patenten oder Markenrechte vereinbart?
„Dann sind natürlich die Rechte und Pflichten beider Parteien klar zu regeln“, erklärt Becker. Das kann für den Franchise-Nehmer die Teilnahme an Schulungen sein, die Einhaltung von Systemvorgaben des Franchise-Gebers und bestimmte Dokumentationspflichten. Für den Franchise-Geber sind es Punkte wie die Unterstützung bei der Gründung, die gesamte laufende Betreuung, zum Beispiel beim Marketing, bei der IT oder dem Back-Office. Bei diesen Punkten kommen auch die Gebühren ins Spiel. Wofür muss der Franchise-Nehmer zahlen, sind es fixe Beträge oder eine prozentuale Gebühr vom Umsatz, welche Leistungen sind inbegriffen, für welche kommen zusätzliche Kosten auf den Partner zu? Auch die Vertragslaufzeit, die eventuellen Möglichkeiten zur Vertragsverlängerung oder auch der Weitergabe des Vertrags an Dritte und Regelungen zur außerordentlichen Kündigung sollten laut
Becker enthalten sein. „Eine ordentliche Kündigung ist für beide Parteien grundsätzlich ausgeschlossen.“

Artemis Franchise GmbH
Max-Planck-Straße 6-8
50858 Köln
Telefon: 02234 2190063
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