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„Hitzefrei“ nur in der Schule

Einen Anspruch auf „Hitzefrei“ haben Beschäftigte nicht. Aber: Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert für Arbeitsräume eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur. Und dafür zuständig sind die Arbeitgebenden.

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