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Green Claims bekommen Druck

Ab dem 27. September greift in Deutschland das „Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)“. Damit wird die EU-Richtlinie EmpCo („Empowering Consumers for the Green Transition“) in deutsches Recht umgesetzt. Unternehmen müssen dann Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ klar belegen. Alle Unternehmen sollten jetzt sämtliche Kommunikationskanäle überprüfen und relevante Mitarbeitende informieren.

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